Gen_Pluswin
Gen_Pluswin Gen_Pluswin

setzt Maßstäbe

 
 
 


Namensindex
Ortsindex

OFB Meyenburg

Autor Johann Wellmann

dieses Ortsfamilienbuch umfasst 3826 Familien

und wurde zuletzt am 17.06.2019 aktualisiert


Ortsfamilienbuch Meyenburg


Meyenburg, ein kleiner Ort am Rande der Geest und der Osterstader Marsch in herrlicher Wald- Heide- und Moor Landschaft gelegen, indem sich der dörfliche Charakter bis heute erhalten hat, wurde etwa 1109 gegründet.

Der Name entstammt dem Althochdeutschen . Megin bedeutet groß. Meyenburg = Meginborch = große Burg. Die Überlieferungen, der Namen stamme von den vielen Maibäumen (Birken) oder dem Personennamen „Meio“ oder dem holländischen Meiger = Sumpf dürfte kaum Wahrscheinlichkeit für sich beanspruchen.


Die Gründung der Burg fällt in die Zeit der Kolonisation der Sümpfe und Marschen um Bremen, die von dem damaligen Bremer Erzbischof Friedrich begonnen wurde.

Demnach soll der erste Siedler ein von Wersebe gewesen sein, der mit zwölf Knappen, die er um seine Burg ansiedelte, aus Wersabe, einem Ort in der Osterstader Marsch, der Standort der alten Burg, eine große Warft in der Nähe der Kirche in Wersabe, ist dort noch heute zu sehen, nach Meyenburg gekommen sein.


Die Burg war eine Sumpfburg, geschützt durch zwei Wassergräben, die aus einem vorbei fließenden Wasser gespeist wurden. Der äußere Graben ist noch heute vorhanden. Ein Damm verband die Burg mit der Geest.

Die Burganlage in Meyenburg steht auf einem Pfahlgerüst, welches in den Sumpf gerammt wurde.

Dieses Pfahlgerüst aus der damaligen Zeit, ist noch heute vorhanden und trägt das heutige Gutshaus.

Zu damaliger Zeit zählte man 31 Feuerstellen im Ort. Heute leben in Meyenburg etwa 1200 Einwohner.


Meyenburg war bis 1974 eine selbständige Gemeinde. In der damaligen Gebietsreform wurde es der Gemeinde Schwanewede angegliedert.


In den ersten Jahren nach der Gründung gab es in Meyenburg keine eigene Kirche, sondern die Einwohner mussten nach Uthlede bzw. Bruch zur Kirche gehen.

Als sich die Bevölkerung mehrte, fanden es die Herren Johann, Martin und Hermann von Wersebe für gut, eine eigene Kirche zu bauen. Sie wandten sich an den damaligen Papst Johannes XXIII (Gegenpapst 1410-1415) und baten um dessen Erlaubnis hierzu, welche ihnen auch zugestanden wurde.

So bauten sie dann im Jahre 1415 die erste Kirche an dem Platze, worauf auch die jetzige steht und widmeten sie der HL. Luciae.

Die Kirche wurde dann 1857, weil baufällig geworden, von den Erben des Anton Dietrich von Wersebe neu erstellt.


Berend von Wersebe war der erste der gesamten Ritterschaft des Herzogtums Bremen, der sich etwa 1515 zum evangelischen Glauben bekannte


Die Kirchenbücher wurden seit 1694 geführt. Eingetragen wurden Eheschließungen (Copulierte), Taufen und Begräbnisse.


© Alle Rechte an den Daten bei Johann Wellmann Schwanewede


Das vorliegende Ortfamilienbuch soll eine Hilfe für den Familienforscher sein. Sie kann nicht die Arbeit im Archiv ersetzen. Für fehlerhafte Daten übernimmt der Autor keine Gewähr.

Die Grundlagen für diese Datenbank, in der etwa 8 346 Personen enthalten sind, bilden die mit dem Genealogieprogramm GEN-Pluswin erfassten Daten der Kirchengemeinde Meyenburg. Es wurden die Original- Kirchenbücher aus den Jahren 1694 – 1920 ausgewertet.

Diese Bücher befinden sich in der Kirchengemeinde Meyenburg.


Die Daten wurden von Johann Wellmann 28790 Schwanewede zusammengetragen.


Nachfragen, Änderungen und Ergänzungen bitte unter welljo@ewetel.net





Für den datentechnischen Inhalt der Seiten sind alleine die Einreicher verantwortlich,
Gen_Pluswin stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung.
Genealogische Anfragen bitte nur an den jeweiligen, auf der Seite genannten, Einreicher.


Wir sind bestrebt, alle Vorschriften des Datenschutzes vollständig zu erfüllen. Falls Sie vermuten, dass dies nicht der Fall ist,
teilen Sie dies bitte umgehend per eMail an Berwe@Genpluswin.de und an den jeweiligen Autor mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die zeitaufwendigere Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen
Abmahnung nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.



Diese Datenbank hatte 905238 Zugriffe



Datenbankprogrammierung
Gisbert Berwe